Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist im Arbeitsschutzgesetz festgehalten und stellt sicher, dass die Betriebe, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung für die Beschäftigten beurteilen (§ 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)). Die Gefährdungsbeurteilung ist somit eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, er muss sie planen und umsetzen, jedoch muss er diese nicht selber durchführen. Er darf unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrates fachkundige Personen mit der Organisation und Durchführung beauftragen.
Nutzen für das Unternehmen:
Die Arbeitsunfähigkeitstage infolge psychischer Erkrankungen nehmen stetig zu und stehen heute auf Platz 2 der Krankschreibungen. Psychische Erkrankungen sind auch der häufigste Grund für Frühverrentungen.
Die Förderung und Erhaltung der individuellen Gesundheit zeiht eine Senkung der Personalkosten, Verhütung von Unfällen und eine steigende Motivation der Arbeitnehmer/innen sowie eine Verringerung der Fluktuation und des Krankenstandes nach sich. Das ist die Grundlage für ein dauerhaft gesundes Unternehmen.
Nutzen der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitnehmer/innen:
Der/die Beschäftigte wird von seinem Arbeitgeber wahrgenommen und wertgeschätzt. Gründe, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, werden beleuchtet und Maßnahmen für eine positive Veränderung festgelegt. Das steigert die Zufriedenheit, Gesundheit, Motivation, Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt auch die Arbeitsqualität des/der Betroffenen.
Psychische Belastung – was ist das überhaupt?
Unter psychischer Belastung wird die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse verstanden, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. Psychische Vorgänge im Menschen beinhalten alles, was mit Wahrnehmen, Denken, Erinnern, Erleben, Empfinden und Verhalten zu tun hat. Sie sind erst einmal neutral. Wie ein Mensch mit den Belastungen umgeht, die, in diesem Fall, aus der Arbeit resultieren, hängt sehr stark von ihm selbst und vom Betrieb ab. Optimal ist es, wenn der/die Arbeitnehmer/in das Gefühl hat, seine Arbeit ist von den Anforderungen her weder zu hoch noch zu niedrig, er sich weder überfordert oder auch unterfordert fühlt. Werden aber Faktoren wie Arbeitsklima, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe, Arbeitsintensität etc. als unangenehm empfunden, kann aus der Belastung eine Beanspruchung negativer Art werden, abhängig von den vorhandenen Eigenschaften und Ressourcen des/der Arbeitnehmers/in.
Für ein Unternehmen hat eine als negativ empfundene psychische Belastung Folgen:
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die Arbeitsproduktivität, Arbeitsqualität, Leistungsfähigkeit und Kreativität sinken
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das Betriebsklima wird schlechter
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der Krankenstand steigt.
Unsere Dienstleistung:
PROfit® GESUNDHEITSMANAGEMENT bietet Ihnen seit über 10 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Betrieblichen Gesundheitsmanagements:
Das bedeutet für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
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Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter/innen.
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Wir bauen in Ihrem Unternehmen die Strukturen für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung auf.
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Wir erarbeiten mit Ihnen eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung.
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Wir führen auf Wunsch die Prozesse (Analyse, Diagnose) der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und die für Ihren Betrieb geeigneten Maßnahmen durch.
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Wir begleiten Sie im Evaluationsprozess, damit Sie nachhaltig Ihre Organisation, Ihre Mitarbeiter/innen und sich selbst gesund erhalten.